Die Kontrolle der Sozialhilfe-Dossiers im Kanton Aargau wurde mit dem Finanzausgleich 2018 abgeschafft. Die Qualitätssicherung liegt damit per Gesetz bei den Gemeinderäten. Da die Sozialhilfe in vielen Gemeinden einen grossen Teil des Budgets ausmacht, empfiehlt sich deshalb eine Auseinandersetzung mit der Qualitätssicherung der Sozialhilfe.
Ihre Fragen
Halten wir beim Sozialhilfevollzug die rechtlichen Vorgaben ein?
Ist unser Sozialhilfevollzug effizient genug?
Werden sämtliche Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen geltend gemacht?
Werden Rückerstattungsansprüche konsequent geltend gemacht?
Unsere Antworten
Mit unserem "Sozialdienst-Check Sozialhilfe" können wir die Aargauer Gemeinden optimal unterstützen. Dabei werden mittels Dossier-Kontrolle 56 Kriterien überprüft, ausgewertet, beurteilt und Empfehlungen formuliert.
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