Damit Ihr Sozialdienst effektiv und effizient arbeiten kann, beraten wir Sie gerne. Unsere Beratung basiert auf folgenden Punkten:
Delegation des Sozialhilfevollzugs in die Verwaltung
Entscheide für den Sozialhilfevollzug im Gemeinderat abzuholen, ist aufwändig. Zudem muss sich der Gemeinderat nichtsdestotrotz auf die Einschätzung der Verwaltungsmitarbeitenden stützen.
Sozialhilfe-Handbuch für Ermessensfragen
Der Gemeinderat oder eine Sozialkommission erlässt ein Sozialhilfe-Handbuch, welches das Ermessen des Sozialdienstes einschränkt. Mit diesem Instrument übernimmt der Gemeinderat die Steuerung der Sozialhilfe.
Qualitätssicherung
Per Gesetz ist – bis auf die interne Kontrolle des Gemeinderats – keine Qualitätssicherung im Sozialhilfevollzug vorgesehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde diese Aufgabe wahrnimmt. Ein vom Gemeinderat bestimmtes Gremium überprüft regelmässig, ob der Sozialhilfevollzug korrekt geschieht. Wir unterstützen Sie gerne beim Überarbeiten der Aufgaben- und Kompetenzdelegation Ihres Sozialdienstes.