Public Governance

Organisation des Sozialdiensts

Viele Sozialdienste wachsen stark und werden immer mehr professionalisiert. Strukturen, Aufgaben und Kompetenzen verändern sich dabei oft nicht in derselben Geschwindigkeit mit. Mit unserem Ansatz der Aufgaben- und Kompetenzdelegation kann die Effektivität und Effizienz gesteigert werden.

Ihre Fragen

  • Wer soll über die Ausrichtung von Sozialhilfe entscheiden?
  • Wie kann der Gemeinderat den Sozialbereich weiter steuern, wenn er die Kompetenz über die Ausrichtung an den Sozialdienst delegiert?
  • Wo besteht Handlungsspielraum im Bereich Sozialhilfevollzug? Wo lohnt es sich, genau hinzuschauen?

Unsere Antworten

Damit Ihr Sozialdienst effektiv und effizient arbeiten kann, beraten wir Sie gerne. Unsere Beratung basiert auf folgenden Punkten:

Delegation des Sozialhilfevollzugs in die Verwaltung

Entscheide für den Sozialhilfevollzug im Gemeinderat abzuholen, ist aufwändig. Zudem muss sich der Gemeinderat nichtsdestotrotz auf die Einschätzung der Verwaltungsmitarbeitenden stützen.

Sozialhilfe-Handbuch für Ermessensfragen

Der Gemeinderat oder eine Sozialkommission erlässt ein Sozialhilfe-Handbuch, welches das Ermessen des Sozialdienstes einschränkt. Mit diesem Instrument übernimmt der Gemeinderat die Steuerung der Sozialhilfe.

Qualitätssicherung

Per Gesetz ist – bis auf die interne Kontrolle des Gemeinderats – keine Qualitätssicherung im Sozialhilfevollzug vorgesehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde diese Aufgabe wahrnimmt.  Ein vom Gemeinderat bestimmtes Gremium überprüft regelmässig, ob der Sozialhilfevollzug korrekt geschieht. Wir unterstützen Sie gerne beim Überarbeiten der Aufgaben- und Kompetenzdelegation Ihres Sozialdienstes.

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